Am 14. November 2005 war es dann so weit, die 12 Doppelstunden Rechtskunde waren vorbei und es stand der Besuch einer Gerichtsverhandlung an. Natürlich ging es zu „Herrn Dr. Krauses Gericht“ in Wipperfürth. Morgens um 8.00 Uhr haben wir uns in Lennep mit Herrn Wolff getroffen, der uns bei unserem Ausflug begleitete. Nach einer etwa einstündigen Busfahrt kamen wir in Wipperfürth an, wo Herr Dr. Krause uns bereits erwartete. Heute war er genau wie wir nur Zuschauer, der vorsitzende Richter bei den Verhandlungen war heute Armin Lührs. Verhandelt wurde nicht nur ein Fall, wie wir dachten, sondern gleich sechs Fälle und das in 3 Stunden!
Die Angeklagten stammten aus den unterschiedlichsten Lebensverhältnissen. Einige brachten einen Rechtsanwalt mit, andere verzichteten darauf, und doch hatte man irgendwie den Eindruck, das die mit Anwalt nicht unbedingt besser dastanden…waren wohl nicht die fähigsten Rechtsanwälte. Und mit dieser Einschätzung blieben wir nicht allein.
Auch Dr. Krause stellte fest, dass die Verteidiger heute etwas wortkarg waren. Im ersten Fall war ein vermeintlicher Betrüger angeklagt. Er hatte sich ein Auto auf Raten gekauft, auf die Zahlungen wartete das Autohaus vergeblich. Der Angeklagte zog es vor, leere Versprechungen zu machen. Nachdem die Inhaberin des Autohauses eine glaubwürdige Aussage ablegte und der Angeklagte sich selbst mehrmals widersprach, konnte ihm auch seine Verteidigerin nicht mehr helfen. Er bekam eine Freiheitsstrafe, ohne Bewährung.
Der kurioseste Fall war wohl der gegen einen Fleischbetrieb aus Hückeswagen. Ein Fleischer aus Hückeswagen war angeklagt, weil er offenbar in seinem Betrieb geschlachtet hatte, obwohl er dazu keine Erlaubnis hatte. Als erster Zeuge trat ein Tierarzt herein und – Überraschung -, er duzte den Angeklagten! Während seiner Vernehmung bekam man den Verdacht, er wolle den Angeklagten decken. Der nächste Zeuge, ein Angestellter der Lebensmittelüberwachung, schien aber auch nicht mehr so recht den Durchblick zu haben. Als dann auch noch nicht einmal klar war, wer überhaupt zuständig war, hatten wohl alle den Überblick verloren.
Was folgte, war ein Freispruch für den Angeklagten, allerdings einer der Sorte „im Zweifel für den Angeklagten“.
In einem weiteren Fall war ein Mann angeklagt, der seit einigen Jahren in Deutschland lebt, offenbar aber bis heute nicht die deutsche Sprache beherrscht. Schon bei der Feststellung seiner Personalien verstand der Mann kaum ein Wort, so dass er wieder nach Hause geschickt und die Verhandlung vertagt wurde bis ein Dolmetscher zur Verfügung steht. Bei einem anderen Herrn wurden in seiner Garage Sound-Boxen gefunden, die kurz zuvor um die Ecke geklaut wurden, aber er leugnete die Tat. Und irgendwie erreichte er mit seinen Ausreden tatsächlich einen Freispruch, man konnte ihm die Tat nicht nachweisen. Nach diesem Fall war der Tag im Gericht für uns zu Ende. Es war etwa 12.00 Uhr als wir uns auf den Heimweg machten.
Insgesamt war der Unterricht, aber vor allem der Besuch der Gerichtsverhandlung, sehr interessant und hat allen viel Freude bereitet, so dass ich die Rechtskunde-AG nur weiterempfehlen kann!
Text: Christian D. (10a)