Neue Pausenregelungen treten mit Wirkung zum 08.09.2020 in Kraft!

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  • Beitrag veröffentlicht:8. September 2020
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Vor der ersten Stunde

In der Zeit von 7.50 Uhr bis 8.20 Uhr halten sich die Schüler/innen entweder auf dem Hof (Maskenpflicht!) oder im Neubau unter der Aufsicht („Offene Eingangsphase“) des HTV auf. Die Schülerinnen und Schüler, die dieses Angebot nutzen wollen (7.50 – 8.20 Uhr), müssen den Mensaeingang benutzen. Ein Aufenthalt im U-Bereich ist nicht zulässig.

Pause Frühstück

Die Pause beginnt um 10.20 Uhr. Bei guten Witterungsbedingungen kann die Frühstücksphase draußen stattfinden. Es ist aber auch möglich das Frühstück im Raum einzunehmen. Für die einstündigen Fächer hat das den Vorteil, dass die Schülerinnen und Schüler während des Frühstücks noch Aufgaben weiterbearbeiten können.

Das Rondell als Pausenaufenthaltsort entfällt.

Bei schlechten Witterungsbedingungen sollen die Schülerinnen und Schüler das Frühstück im Klassenraum einnehmen. Dies setzt voraus, dass sich alle Beteiligten währenddessen auf ihren Plätzen befinden. Sollte es um 10.30 Uhr zur Regenpause schellen, bleibt der unterrichtende Fachlehrer/die unterrichtende Fachlehrerin mit den Schülerinnen und Schülern im Raum. Selbstverständlich sind Toilettengänge erlaubt. Ebenso sind Maskenpausen im Raum in der festen Sitzordnung oder von einzelnen Schülerinnen und Schülern auf dem Flur möglich.

Mittagspause

Die Mittagspause dauert für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht eine Stunde (13.00 Uhr bis 14.00 Uhr). Während der Mittagspause darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Wer diese Regelung nicht beachtet, erhält eine Missbilligung.

Alle Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause am Sportangebot teilnehmen wollen, dürfen ohne Begleitung einer Lehrkraft auf direktem Weg zur Sporthalle (und nur dorthin!) gehen. Für Schülerinnen und Schüler, die nicht zum Sport wollen, gelten die oben genannten Schulhofgrenzen. Ein Aufenthalt rund um die Sporthalle oder im Bereich der Halfpipe ist nicht zulässig.

Ein Aufenthalt im Altbau ist während der Mittagspause grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Schülerinnen und Schüler halten sich während der Pausen innerhalb der eingezeichneten Markierungen auf, der Schulhof der benachbarten Hauptschule gehört nicht zum Aufenthaltsbereich unserer Schülerinnen und Schüler. Der Aufenthalt im Neubau unterliegt den Bestimmungen, die den Schülerinnen und Schülern über die Klassenleitungen bekanntgegeben worden sind (etwaige Rückfragen an Frau Retzlaff, Frau Schott oder Frau Gäng).

Die Zehntklässler dürfen mit der Zustimmung der Erziehungsberechtigten in der Mittagspause das Schulgelände verlassen. Die Berechtigung kann bei Fehlverhalten durch die Klassenleitung oder Schulleitung widerrufen werden.

Aufenthalt bei Regen

Bei starken Regenfällen wird die Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler verkürzt. Sie endet, wenn um 13.00 Uhr zur Regenpause geläutet wurde, um 13.15 Uhr. Bis dahin verbleibt die Fachlehrerin/der Fachlehrer bei der Lerngruppe. Die sechste Stunde beginnt dann um 13.20 Uhr und endet um 14.20 Uhr. Danach ist für die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 bis 10 Schulschluss. Für die Klassen 5 und 6 wird -wenn notwendig- eine Betreuung vorgehalten. Bitte geben Sie den Kindern der Klassen 5 und 6 die Gelegenheit anzurufen, um die Eltern über den früheren Unterrichtsschluss zu informieren (evtl. auch per Handy).

Von dieser Regelung machen wir nur Gebrauch, wenn die Wetterverhältnisse wirklich schlecht sind. Bitte weisen Sie die Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass sie in den kommenden Wochen wetterfeste Kleidung anziehen sollen. Auch ein Regenschirm hilft manchmal.

Kollegium und Schulleitung der ASRS / Remscheid, den 08.09.2020