ASRS AKTUELL !!! Maskenpflicht und Fortsetzung schulischer Testungen. !!!

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  • Beitrag veröffentlicht:20. März 2022
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Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,

nach dem am Freitag im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

  • Maskenpflicht in den Schulen 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

  • Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Insbesondere auch angesichts der weiterhin deutlich ansteigenden Infektionszahlen bitten wir in diesem Zusammenhang um Ihr Verständnis und Ihre aktive Unterstützung!

Ihnen und Ihren Familien wünschen wir auf diesem Weg auch weiterhin alles Gute!

Die Schulleitung sowie das Kollegium der ASRS