Schule ist auch heute auf die Solidarität und die Bereitschaft zur Mitgestaltung durch die Lehrer, Schüler und Eltern angewiesen. Es ist wichtig, dass Eltern sich ihrer Verantwortung gegenüber der Schule bewusst werden. Die Schulpflegschaft bietet den Rahmen und das Forum, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Die Schulpflegschaft nimmt laut Schulgesetz (§ 72 Schulpflegschaft) folgende Aufgaben wahr:

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter können an den Sitzungen der Schulpflegschaft teilnehmen.
Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Auch die Stellvertreter und Stellvertreterinnen der Klassenpflegschaft sind wählbar.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.
Die Schulpflegschaft berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.
Hierzu kann die Schulpflegschaft Anträge an die Schulkonferenz stellen. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz und die Fachkonferenzen.

Unsere Ziele sind:

  1. Vorraussetzungen für einen guten Unterricht zu schaffen,
  2. Die Kommunikation zwischen Lehrern, Schülern und Eltern zu fördern,
  3. Partner, Berater und Helfer im Schulalltag und bei Projekten zu sein.

Die Schulpflegschaft ist unter folgender E-Mail Adresse zu erreichen: NN