Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab Dienstag, den 02.11.2021!

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  • Beitrag veröffentlicht:29. Oktober 2021
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Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler der ASRS,

wir möchten Sie/euch hiermit auf den Inhalt der Schulmail vom 28.10.2021 hinweisen und Ihnen gleichzeitig verdeutlichen, was dieses Neuregelung für Sie/euch im alltäglichen Unterricht bedeutet:

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

  • das bedeutet konkret, dass die Coronabetreuungsverordnung ab dem 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsieht, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Deshalb ist es auch nach wie vor sehr wichtig, dass sich alle an die fest vorgegebenen Sitzpläne halten, um die Rückverfolgbarkeit auch weiterhin zu gewährleisten.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
  • Sollten Sie weitergehende Fragen haben, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite des Ministeriums unter:

https://www.schulministerium.nrw/28102021-verzicht-auf-die-maskenpflicht-am-sitzplatz-ab-dem-2-november-2021

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen und Ihren Familien auch weiterhin alles erdenklich Gute und bleiben Sie gesund!

Die Schulleitung sowie das Kollegium der ASRS