Donnerstag, der 02.12.2021: Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz!

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  • Beitrag veröffentlicht:1. Dezember 2021
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie Sie den Medien heute Nachmittag entnehmen konnten, hat sich die Landesregierung – angesichts steigender Infektionszahlen insbesondere auch an Schulen und anderen Bildungsreinrichtungen des Landes – nun heute dazu entschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz ab morgen Donnerstag, den 02. Dezember 2021 wieder einzuführen.

Die wesentlichen Gesichtspunkte haben wir Ihnen nachstehend kurz zusammengefasst:

[Auszug aus der Schulmail vom 02.12.2021]

der Schutz der Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler, unserer Lehrkräfte und des sonstigen an den Schulen tätigen Personals hat für die Landesregierung höchste Priorität. Wir beobachten die Entwicklung des Infektionsgeschehens daher sehr genau und überprüfen kontinuierlich, ob die geltenden Vorgaben zur Einhaltung des Hygiene- und Infektionsschutzes an
den Schulen angemessen und wirksam sind.
Neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

Maskenpflicht am Sitzplatz
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Zusätzliche, womöglich tägliche Testungen in der Schule für nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler sind angesichts der regelmäßigen Schultestungen derzeit nicht erforderlich und können auch von den Gesundheitsämtern nicht angeordnet werden. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. …

https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz

Was bedeutet diese neue Regelung nun für das gemeinsame Lernen und Lehren an der ASRS?

Uns allen ist wichtig, dass wir den Präsenzunterricht wie gewohnt aufrecht erhalten können. Dazu ist die konsequente Einhaltung der bekannten Hygieneregeln unbedingte Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebes. Wir danken an dieser Stelle Ihnen und Euch ganz herzlich dafür, dass das in den vergangenen Wochen so gut geklappt hat und hoffen, dass es uns auch weiterhin gelingt, mit so wenig Unterrichtsausfall wie möglich und vor allen Dingen gesund bis zu den Weihnachtsferien zu kommen.

Leider sind die positiven Testungen auf COVID 19 aktuell so hoch und wie ihr alle mittlerweile erfahren habt, gehören auch einzelne Quarantänemaßnahmen quasi schon zu unserem Alltag hinzu. Auch in solchen Situationen könnt ihr euch jederzeit auf unsere Kolleginnen und Kollegen verlassen, die besonnen und mit Herz und Verstand auch diese Situation meistern und euch bei Bedarf entsprechend begleiten.

Damit es sich hierbei auch zukünftig nur um Einzelfälle handelt, ist es wichtig, dass wir ALLE uns an die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen halten!

Das bedeutet weiterhin auch, dass alle Schülerinnen und Schüler dreimal pro Woche getestet werden. Hier würden wir es sehr begrüßen, wenn auch geimpfte Schülerinnen und Schüler sich weiterhin diesem kostenlosen Schnelltest unterzögen. Dies dient nicht nur eurem, sondern auch unserem Schutz als Lehrkräfte! Natürlich müssen sich alle auch an die bekannte AHA Regelung halten. Im gesamten Schulgebäude und im Unterricht werden wird permanent die Masken tragen. Auch auf die Handhygiene wird weiterhin konsequent geachtet. Darüber hinaus ist es uns ein Anliegen, auch weiterhin für eine gute Belüftung der Unterrichtsräume zu sorgen. Allerdings werden wir in der kalten Jahreszeit nicht mehr dauerhaft lüften können, sondern auf die Methode des Stoßlüftens (alle 20 Minuten) umstellen müssen.

Dabei wird es zwischendurch auch einmal kühl in den Räumen werden. Deshalb ist es in den kommenden Wochen sehr wichtig, dass Sie sich / ihr euch diesen Gegebenheiten entsprechend kleidet: am besten orientieren Sie sich / orientiert ihr euch dabei am ”Zwiebelschalenpinzip” -d. h. Sie sollten / ihr solltet auf eine Zusammenstellung der Kleidung achten, bei der mehrere Kleiderschichten von unterschiedlicher Dicke und Material miteinander kombiniert werden.

Getreu dem Motto „Schlechtes Wetter gibt es nicht, es gibt nur unangemessene Kleidung“ werden wir gerade in den Frühstücks- und den Mittagspausen darauf achten, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Zeit an der frischen Luft und nicht etwa dicht an dicht gedrängt in überfüllten Klassenräumen und Fluren verbringen. Auch für den Aufenthalt im Außenbereich sollten Sie / solltet ihr deshalb auf warme Bekleidung achten und auch ein Regenschirm darf in keinem Schulrucksack fehlen!

Die Einschränkungen durch Corona sollen nicht verhindern, dass wir auch weiterhin mit viel Freude lernen und uns gegenseitig unterstützen. Also lasst uns positiv und optimistisch gemeinsam in die nächsten Tage und Wochen gehen!

Bleiben Sie gesund / bleibt gesund

Die Schulleitung und das Kollegium der ASRS