Wichtige Informationen zur Wiederaufnahme des Schulbetriebes zu Beginn des Schuljahres 2020/21!!

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  • Beitrag veröffentlicht:10. August 2020
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Remscheid, den 10.08.2020

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir freuen uns, dass wir uns am Mittwoch, den 12.08.2020 alle wiedersehen!

Unterrichtsbeginn für alle Jahrgänge 6 bis 10 ist 8:25 Uhr. Die Klassen 5 werden um 9:00 Uhr auf dem Schulhof begrüßt und von den jeweiligen Klassenleitungen in Empfang genommen. Der Unterricht endet für alle Schülerinnen und Schüler am 1. Schultag um 13:00 Uhr.

Damit der Unterricht im neuen Schuljahr grundsätzlich wieder in Form des Präsenzunterrichtes im gesamten Klassenverband nach der regulären Stundentafel erteilt werden kann, gelten aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie an allen weiterführenden Schulen in NRW einige Regelungen, die in jedem Fall konsequent beachtet und eingehalten werden müssen:

Anwesenheitspflicht:

Alle Schüler*innen haben die Pflicht, am Präsenzunterricht teilzunehmen! Bei Schüler*innen mit relevanten Vorerkrankungen können die Eltern nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt ihre Kinder vom Schulbesuch befreien lassen. Hierzu muss schriftlich dargelegt weren, dass für den*die*Schüler*in wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht. Für den*die Schüler*in besteht die Verpflichtung, den Unterrichtsstoff in Form von Distanzunterricht zu bearbeiten. Eine Nichtteilnahme am Unterricht aufgrund des häuslichen Kontakts zu vorerkrankten Angehörigen kommt nur vorübergehend und in eng begrenzten Ausnahmefällen nach Vorlage eines ärztlichen Attests in Betracht.

Infektionsschutz, Hygiene und Testungen:

Schüler*innen, die sich bis 14 Tage vor Schulbeginn in einem Land aufgehalten haben, das vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wurde [siehe auch https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html] , müssen sich entweder in eine vierzehntägige Quarantäne begeben oder freiwillig auf das Corona-Virus testen lassen, bevor sie die Schule besuchen!

Schüler*innen mit Covid-19-Symptomen (insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns) dürfen die Schule bis zur Klärun der Ursache nicht besuchen. Im Falle eines Schnupfens soll der*die Schüler*in 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Sollten in dieser Zeit keine weiteren Symptome auftreten, ist ein Schulbesuch möglich. Sollten die Symptome im Laufe des Schultags auftreten, wird der*die Schüler*in sofort von anderen Schüler*innen isoliert und muss abgeholt werden!

Mund-Nasen-Schutz:

Zunächst bis zum 31. August 2020 besteht im gesamten Schulgeländesowohl in den Unterrichtsräumen als auch den Pausenbereichen !! – die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für die Beschaffung des Mund-Nasen-Schutzes sind die Eltern verantwortlich! Schüler*innen, die sich weigern, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, können der Schule verwiesen werden.

Um auch weiterhin zu gewährleisten, dass die Distanz der Schüler*innen untereinander insbesondere auch zu Beginn und Ende des Unterrichts sowie der Pausenzeiten gewahrt wird, müssen die nachstehenden geltenden Regelungen zum Betreten und Verlassen des Schulgebäudes eingehalten werden:

Ein- und Ausgang in das Schulgebäude: Klassen 5, 6 und 7 linke Eingangstür/Nebeneingang. Ein- und Ausgang in das Schulgebäude: Klassen 8, 9 und 10 rechte Eingangstür/Haupteingang.

KlasseKlassenraumKlasseKlassenraum
7aU 069aU 08
7bM 099bO 07
7cO 099cHMW
7dM 149dO 08
  9eM 06
    
8aO 0410aU 05
8bO 0610bM 03
8cM 0810cM05
8dO 0510dO 03
8eM 1310eO 10

In den Klassenräumen und Fachräumen werden feste Sitzordnungen eingehalten und dokumentiert, um die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten. Die Unterrichtsräume werden regelmäßig gelüftet. Auch die bereits bekannten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge) sind einzuhalten. Die Lehrkräfte werden mit den Schülerinnen und Schülern außerhalb des Gebäudes für Pausen sorgen, in denen der 1,5 m Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten werden kann (Essen und Trinken!).

Der Mensa-, Kiosk- und Cafeteriabetrieb kann noch nicht aufgenommen werden. Bitte ausreichend Pausenverpflegung mitnehmen. Auch die Schülerbibliothek kann noch nicht öffnen.

Corona-Warn-App

Für die Zeit, in der die Pandemie fortdauert, wird die Handy-Ordnung an der ASRS dahingehend geändert, dass Schüler*innen, die die Corona-Warn-App auf ihrem Smartphone installiert haben, dieses eingeschaltet (stumm!) lassen dürfen. Die Nutzung des Smartphones im Schulgebäude ist weiterhin verboten!

Wir sind uns sicher, dass wir einen guten Start ins neue Schuljahr haben werden, wenn alle sich an diese Regeln halten und wir weiter gut aufeinander aufpassen! Auch werden wir in der Praxis sicherlich Lösungen finden, um eventuell auftretenden Problemen pädagogisch sinnvoll zu begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bergemann / Schulleiter der ASRS